Handgepäck im Flugzeug:

Feste Regeln für Flüssigkeiten

Sicher ist sicher - das gilt erst Recht für Flughäfen. Besonders bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gelten hier relativ strikte Regeln, was nicht selten zu Verwirrungen bei Fluggästen führt.

Die gute Nachricht ist, dass Flugzeugpassagiere wieder nach Herzenslust Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen dürfen, sie schlechte, dass dies wohl kaum vor 2013 sein wird. Dann soll es nach derzeitigem Stand möglich sein, Flüssigkeiten ohne Einschränkungen im Handgepäck mitzuführen. Bis dahin haben die Flughäfen Zeit, entsprechende Kontrollgeräte zu installieren, um den Transport von flüssigem Sprengstoff auszuschließen. Bis dahin müssen sich Passagiere an die geltenden Bestimmungen halten. Allgemein ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich im Zweifelsfall vor dem Flug beim zuständigen Flughafen über die Bestimmungen erkundigt. Generell gilt jedoch:

  • die Mitnahme ist nur in 100-Milliliter-Behältern erlaubt. Die Produkte (Getränke, Kosmetika, Medikamente) müssen alle in einem transparenten, widerverschließbaren Beutel transportiert werden und dürfen das Gesamtvolumen von einem Liter nicht überschreiten.
  • Wichtige Medikamente und Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb eines Plastikbeutels mitgeführt werden. Hier erfolgt eine separate Kontrolle.  
  • Duty Free-Artikel, die in EU-Flughafenshops oder an Bord von EU-registrierten Maschinen erworben werden, dürfen in der Regel mitgeführt werden. Wichtig ist dabei, die Produkte in einer versiegelten Tüte zu transportieren und einen Kaufbeleg vom selben Tag vorweisen zu können. Neuerdings dürfen auch Personen, die aus den USA und Kanada anreisen, an europäischen Flughäfen umsteigen und in andere EU-Länder fliegen, solche Artikel mitführen. Von dieser Ausnahme profitieren auch einige weitere nicht EU-Länder.

Um Zeit zu sparen, sollte man beim Sicherheitsschalter schon ein paar Meter vorher seine Jacken- und Hosentaschen leeren, sowie Uhr und Gürtel abnehmen. Auch Laptop bzw. Notebook gehören aus dem Handgepäck und müssen separat kontrolliert werden. Besonders die Damenwelt vergisst ganz gerne, dass ihr Schuhwerk ein Garant für den schrillen Piepton der Sicherheitsschleuse ist. Also am besten schon im Vorfeld aus den schnallenbewehrten Stiefeletten schlüpfen und auf das Laufband damit.

Quelle: FIRST REISEBÜRO Kundenmagazin Frezeit Ausgabe 0/2010 Autor Johann Bares