Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB, § 651w bis § 651x BGB sowie Artikel 250 §§ 1bis 3, Art. 251 EGBGB und füllen diese aus.

  1. Vorvertragliche Unterrichtung

1.1 Soweit Sie uns mit der Vermittlung einer Pauschalreise und/oder einer verbundenen Reiseleistung beauftragen möchten, stellen wir Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als Reisevermittler die Informationen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt zur Verfügung, das für die von Ihnen gewünschte Reiseleistung in Betracht kommt. Das gilt nicht für Einzelreiseleistungen, die keine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung darstellen. Ausgenommen sind schließlich auch Geschäftsreisen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags sowie Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

1.2 Die vorstehenden Informationspflichten bestehen noch nicht im Rahmen eines Beratungsgesprächs, wenn wir Sie hinsichtlich Ihres Reisewunsches befragen und Sie zu Reiseangeboten lediglich beraten werden, ohne dass der Buchungsvorgang beginnt.

1.3 Soweit für eine in Betracht kommende Pauschalreise erheblich, umfasst die Unterrichtung Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die Identität und Kontaktdaten des Reiseveranstalters, den Reisepreis einschließlich Steuern und ggf. aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten sowie die Zahlungsmodalitäten einschließlich der zu leistenden Anzahlung.

1.4 Bei einer Pauschalreise erstreckt sich die Unterrichtung auch auf eine etwaig erforderliche Mindestteilnehmerzahl und den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

1.5 Sie können als Reisender vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung, deren konkrete Höhe sich aus den Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters der Pauschalreise ergibt, jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

2.2 Bei der Vermittlung von Reiseleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet, soweit Ihnen nicht zwei oder mehrere verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise im Rahmen desselben Buchungsvorgangs zu einem Gesamtpreis von uns offeriert werden. Wir können dann als Reiseveranstalter angesehen werden, wenn wir Ihnen den Zugriff auf ein Online-Buchungsverfahren eines anderen Unternehmens ermöglichen, an das wir Ihren Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse übermitteln und der weitere Vertrag über eine andere Art von Reiseleistung spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Im Übrigen erstreckt sich unsere Dienstleistung lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Ihrem Vertragspartner).

 

3 Vertragspflichten als Reisevermittler

3.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.

3.2 Soweit zur Umsetzung Ihres Reisewunsches notwendig, sind wir ausnahmsweise berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe von § 317 BGB abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen können, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

3.3 Wir haben Ihnen bei der Vermittlung von Pauschalreiseverträgen und bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Rahmen unserer vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 250 §§ 1bis 3 EGBGB bzw. Art. 251 §§ 1 und 2 EGBGB das für Ihren Buchungswunsch zutreffende Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden zur Verfügung zu stellen.

3.4 Sie haben einen Anspruch auf unverzügliche Zurverfügungstellung einer Abschrift oder Bestätigung des Abschlusses eines Pauschalreisevertrags nach Maßgabe von Art. 250 § 6 EGBGB, die wir Ihnen bei Anwesenheit im Reisebüro in Papierform zur Verfügung stellen.

3.5 Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat oder im EWR-Raum, haben wir Ihnen gegenüber die sich aus den §§ 651i bis 651t BGB ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters, es sei denn, wir können Ihnen nachweisen, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nach diesen Vorschriften erfüllt.

3.6 Sie können Ihre Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen, die für den Reiseveranstalter bestimmt sind, im Reisebüro einreichen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen.

3.7 Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie kann auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

 

4 Kundengeldabsicherung

4.1 Soweit durch uns nicht die Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis bei vermittelten Pauschalreiseverträgen ausgeschlossen wird, gelten wir als Reisevermittler durch den Reiseveranstalter zu Annahme von Zahlungen ermächtigt, wenn wir Ihnen eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages nach Maßgabe von Art. 250 § 6 EGBGB zur Verfügung stellen. Die Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis durch uns kann nur erfolgen, soweit wir Ihnen zuvor einen gültigen Sicherungsschein nach Maßgabe von Art. 252 EGBGB übermittelt haben, der sicherstellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen oder Sie für erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachgekommen sind, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.

4.2 Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen dürfen wir Zahlungen von Ihnen nur entgegennehmen, wenn wir Ihnen zuvor einen Sicherungsschein übermittelt haben, der sichergestellt, dass Ihre Zahlungen Ihnen erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen oder Entgeltforderungen anderer Unternehmen in der Leistungskette noch zu erfüllen sind und im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit Reiseleistungen ausfallen oder Sie für erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter anderer Unternehmen nachgekommen sind.

4.3 Bei der Übermittlung von Sicherungsscheinen nach § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB werden wir Ihnen Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung stellen.

 

5 Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsbestimmungen

5.1 Im Rahmen vorvertraglicher Informationspflichten nach Art. 250 § 3 EGBGB werden Sie, soweit für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich, über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes unterrichtet, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bitte beachten Sie hierzu sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Reiseveranstalters zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente.

5.2 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.

5.3 Zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

 

5.4 Eine Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn Angaben über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reisekatalog oder Prospekt enthalten sind.

5.5 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

5.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.

5.7 Teilen Sie uns bitte unaufgefordert mit, ob für Sie oder Ihre Mitreisenden besondere Bedürfnisse im Hinblick auf eine etwaig eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, Minderjährigkeit oder einen medizinischen Betreuungsbedarf bestehen.

 

6 Versicherungsvermittlung

6.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden.

6.2 Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 EUR oder die Prämie je Person einen Betrag von 200 EUR nicht übersteigen und die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Reisedienstleistung für die Dauer von höchstens 3 Monaten darstellt.

 

7 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

7.1 Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns vermittelten Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Reiseveranstalter, Unternehmen oder Leistungserbringer, die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag verbindlich abzuschließen.

7.2 Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage und Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn / Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 600).

 

8 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

8.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

8.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

8.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

8.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

8.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf dem jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 sowie des Montrealer Übereinkommens.

 

9 Aufwendungsersatz

9.1 Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Reiseveranstalter, Unternehmen und Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese entsprechende Vorauszahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen werden Vorauszahlungen nur unter den Voraussetzungen vorstehender Ziffer 4 und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach §§ 651r bis 651t BGB iVm. Art. 252 EGBGB erhoben.

9.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Reiseveranstalter oder Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.

9.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Vertragspartners. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und die Angemessenheit von Entschädigungspauschalen zu prüfen. Sie können vom Reiseveranstalter verlangen, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Es bleibt Ihnen gegenüber Ihrem Vertragspartner zudem vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Vertragspartner angegebene Entschädigungspauschale entstanden ist.

9.4 Preisänderungen Ihres Vertragspartners und der Leistungsträger unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Vertragspartner oder Leistungsträger belastet werden.

9.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 9.1 bis 9.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

9.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Vertragspartner, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten als Reisevermittler verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.

 

10 Vergütung des Reisevermittlers

10.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

10.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), sind wir berechtigt, für unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen ohne gesonderten Nachweis als Entgelt 30 EUR pro Reisenden zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Im Übrigen gilt Ziffer 10.1 entsprechend.

 

11 Reiseunterlagen

11.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

11.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger direkt elektronisch oder dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

 

12 Reklamationen

12.1 Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen nehmen wir für den Reiseveranstalter entgegen. Wir weisen aber darauf hin, dass reisevertragliche Rechte und Ansprüche bei Reisemängeln (§ 651i BGB), Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche nicht uns gegenüber durchgesetzt werden können, sondern nur gegenüber dem betreffenden Reiseveranstalter, Leistungsträger und Versicherer. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer.

12.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Rechte und Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Reiseveranstalter und Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (htttp://www.lba.de) veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.

 

13 Haftung des Reisevermittlers

13.1 Als Reisevermittler haften wir Ihnen gegenüber auf Ersatz des Schadens, der Ihnen durch einen technischen Fehler in unserem Buchungssystem (Buchungsfehler) entsteht, es sei denn, wir haben den technischen Fehler nicht zu vertreten oder der Fehler während des Buchungsvorgang ist von Ihnen verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

13.2 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

13.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Das gilt nicht, soweit wir unsere gesetzlichen Pflichten zur vorvertraglichen Information des Reisenden oder zur Kundengeldabsicherung nicht ordnungsgemäß erfüllen, oder bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen ausnahmsweise als Reiseveranstalter angesehen werden können. §§ 651b, 651c, 651v und § 651w BGB bleiben insoweit unberührt.

13.4 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

13.5 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

13.6 Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung Ihres Vertragspartners sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Vertragspartner gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

  1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

13.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 

14 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

14.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder des Datenschutzes oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

 

15Datenschutz

15.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und an Reiseveranstalter, Leistungsträger und Versicherer zum Zwecke der Vermittlung einer Pauschalreiseleistung, von verbundenen Reiseleistungen, separaten Einzelreiseleistungen oder Versicherungsverträgen übermittelt, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der vermittelten Verträge erforderlich ist.

15.2 Um Ihnen die gewünschten Reiseleistungen und Versicherungen bereitzustellen, müssen wir personenbezogene Daten Ihrer gebuchten Reise- oder Versicherungsleistungen mit Anbietern, wie Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen- und Transportunternehmen sowie Versicherern teilen. Wir arbeiten zudem mit ausgewählten Anbietern zusammen, die bestimmte Funktionen für Sie ausführen; beispielsweise Unternehmen, die uns bei IT-Dienstleistungen, Datenspeicherung und –verknüpfung, Marketing, Marktforschung, Bearbeitung von Zahlungsvorgängen und Dienstleistungen behilflich sind.

15.3 Damit Sie reisen können, ist es nach dem jeweiligen Ausgangs- und/oder Bestimmungsort teilweise durch Behörden oder gesetzlich vorgeschrieben, Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Einwanderung, Grenzkontrolle, Sicherheit oder Terrorismusbekämpfung oder andere von uns als angemessen festgelegte Zwecke offenzulegen und zu übermitteln.

15.4 Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung. Diese enthalten nähere Informationen zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu Art, Zweck und deren Verwendung, zur Weitergabe an Dritte und zu Ihren Betroffenenrechten als auch zu Ihrem Widerspruchsrecht nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

15.5 Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Reiseteilnehmern mitteilen, müssen Sie sicher sein, dass diese damit einverstanden sind und Sie uns die Daten mitteilen dürfen.

 

16 Marketingmaßnahmen

Sofern Sie sich von uns über aktuelle Angebote informieren lassen möchten, benötigen wir zu einer solchen Marketing-Kommunikation Ihre ausdrückliche vorherige Einwilligung. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Zu den Einzelheiten informieren wir Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

 

17 Rechtswahl, Streitschlichtung, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

17.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17.2 Wir unterwerfen uns als Vermittler von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

17.3 Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können von Ihnen als Kunden unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show abgerufen werden.

17.4 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser ausschließlicher Gerichtsstand an dem für unseren Unternehmenssitz zuständigen Gerichtsort.

17.5 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages nicht berührt.

 

Reisevermittler: Uelzener Reisebüro Eichmann GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 31

29525 Uelzen

Geschäftsführer: Dieter K. Eichmann, Dipl.-Kffr. Silja Eichmann-Bartels

Handelsregister: Lüneburg HRA 200104

Stand: Juli 2018

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Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

1 Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Reiseverträge, die ab dem 01.07.2018 abgeschlossen werden.

1.2 Sie gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 651a BGB bis 651y BGB und in Art. 250 und Art. 252 EGBGB für Pauschalreisen des im Abspann benannten Reiseveranstalters.

1.3 Diese ARB werden Ihnen (fortan auch „Kunde“ oder „Reisender“ genannt) vor einer Buchung übermittelt und zur Verfügung gestellt.

1.4 Ein Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie für sich und die von Ihnen angemeldeten Reiseteilnehmer die Geltung dieser ARB anerkennen und durch Nichtwidersprechen genehmigen.

1.5 Diese ARB gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 4 BGB, die keine Pauschalreise darstellen, sowie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB.

1.6 Für Geschäftsreisen gelten diese ARB nur soweit, als diesen kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde liegt.

 

2 Abschluss des Pauschalreisevertrages

2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung (Leistungsbeschreibung) und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

2.2 Als Anmelder haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

2.4 Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 2 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

2.5 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB (nachstehend Ziffer 9) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht. In diesen Fällen bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8.).

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. In diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

3 Bezahlung und Sicherungsschein

3.1 Zur Absicherung gezahlter Kundengelder hat der Reiseveranstalter einen Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen. Hierdurch ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz nach § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB sichergestellt, dass dem Kunden, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise, z.B. einen Bus-, Flug- oder Fährtransfer, anfallen. Der Kunde hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein mit Kontaktdaten benannte Versicherungsgesellschaft, die mit der Schadenregulierung und der Verwaltung der Insolvenzversicherung betraut ist. Ein Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) ausgehändigt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Reisebestätigung die Beträge für Vorauszahlungen (Anzahlungen) und Restzahlungen sowie gegebenenfalls für Stornierungen.

3.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung nebst Sicherungsschein eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Prämien für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Vorauszahlung fällig.

3.3 Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

3.4 Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird und die Reiseunterlagen zur Abholung bereit liegen. Sollen die Reiseunterlagen dem Kunden vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung durch den Kunden in geeigneter Weise sichergestellt sein.

3.5 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 9) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 10) werden jeweils sofort fällig.

3.6 Der Kunde kann Zahlungen auch mit einer Kreditkarte leisten. Der Reiseveranstalter (ggf. der Reisevermittler) benötigt hierzu die Adresse des Kunden oder ggf. die Adresse des Empfängers der Reiseunterlagen sowie das Einverständnis des Kunden zur Abbuchung von der Kreditkarte. Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen. Der Reiseveranstalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und ggfs. die E-Mail-Adresse des Kunden.

3.7 Bei der Buchung über einen Reisevermittler können Zahlungen auf den Reisepreis auch an den Reisevermittler geleistet werden, wenn dem Kunden von jenem Reisevermittler eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt wurde und die Annahme von Zahlungen durch diesen Reisevermittler nicht in hervorgehobener Form gegenüber dem Kunden ausgeschlossen wurde.

3.8 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.

3.9 Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, soll der Kunden dies sodann umgehend dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler anzeigen. Dem Kunden wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

3.10 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 9.4 verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite und jede weitere Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 2,50 EUR zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

3.11 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis
enthalten. Falls solche Kosten entstehen, hat der Kunde diese gesondert zu zahlen.

 

4 Kinderermäßigungen

4.1 Für etwaige Kinderermäßigungen ist das Kindesalter bei Reiseantritt maßgeblich. In aller Regel sind etwaige Kinderermäßigungen individuell beim Reiseveranstalter anzufragen.

4.2 Unabhängig davon sind jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 50 EUR nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt dem Kunden unbenommen.

4.3 Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung werden für Kinder unter 2 Jahren die Kosten des Leistungsträgers (der Airline) weiterbelastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.

 

5 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

5.1 Bei der Buchung über einen Reisevermittler darf dieser Sonderwünsche des Kunden nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, dem Wunsch des Kunden nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, bspw. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Ein Reisevermittler ist aber weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit ein Reisevermittler hierzu nicht gesondert bevollmächtigt ist.

5.2 Innerhalb einer Wohneinheit können nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.

5.3 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird eine Gebühr von maximal 50 EUR pro Reisenden und Woche erhoben.

5.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.

5.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

 

6 Flugbeförderung

6.1 Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Fluggäste bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, wird der Kunde insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der Kunde entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird der Kunde über den Wechsel so rasch wie möglich unterrichtet.

6.2 Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (so genannte „gemeinschaftliche Liste“) ist als pdf-Datei über das Internet unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

6.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

6.4 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu mitzuführen.

 

7 Leistungsänderungen

7.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

7.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, entweder der Vertragsänderung zuzustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder nicht zu reagieren. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 7.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

7.5 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

7.6 Der Reiseveranstalter behält sich bei Busreisen vor, das in der Leistungsbeschreibung benannte Beförderungsunternehmen vor Reisebeginn zu ändern soweit dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung nicht erheblich ist und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt.

7.7 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

8 Preisänderungen

8.1 Eine Erhöhung des Reisepreises kann der Reiseveranstalter einseitig nur verlangen, soweit der Vertrag dies nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und aufgrund nachstehender Bestimmungen vorsieht. Eine Preiserhöhung kann sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, aus der Erhöhung von Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie aus einer Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergeben.

8.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Reiseveranstalter verlangt werden. Bei einer Erhöhung von Abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

8.3 Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit der Reiseveranstalter den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet hat und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

8.4 Soweit der Reisevertrag eine Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde vom Reiseveranstalter eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ziffer 8.1 nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter kann jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, die auf Verlangen des Kunden der Höhe nach nachzuweisen sind.

8.5 Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag entschädigungsfrei zurückzutreten.

8.6 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten.

8.7 Nach Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

 

9 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren

9.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch zumindest in Textform, zu erklären.

9.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

9.3 Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 9.5 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis, abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Dem Kunden bleibt darüber hinaus der Nachweis vorbehalten, dass die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren wesentlich geringer seien, als die geforderte Entschädigungspauschale.

9.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.

9.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei einem Rücktritt:

9.5.1 Standard-Gebühren:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40 %

ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 60 %

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn

bis zum Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

des Reisepreises

9.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:

9.5.2.1 bei Bus- und Bahnreisen sowie Motorradrundreisen

bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab dem 45. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab dem 35. Tag vor Reisebeginn 80 %

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn

bis zum Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

des Reisepreises

9.5.2.2 bei Schiffsreisen

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40 %

ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 60 %

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn

bis zum Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 95 %

des Reisepreises

9.5.2.3 bei gesondert gekennzeichneten und ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Spezialreisen

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 %

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 45 %

ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 65 %

ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 75 %

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 85 %

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn

bis zum Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 95 %

des Reisepreises

9.5.2.4 bei Eintrittskarten 100 %

soweit nicht anders ausgeschrieben

und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht möglich sein sollte.

9.5.3 Für besondere Produkte des Reiseveranstalters können abweichende Bedingungen gelten. Diese werden dem Kunden jeweils mit der Reiseausschreibung mitgeteilt.

9.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

9.7 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich zu leisten, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung.

9.8 Das Recht des Kunden, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu benennen und zu stellen (siehe Ziffer 10.4), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

10 Umbuchung, Ersatzperson

10.1 Auf Wunsch des Kunden nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 9.5.2.1 bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten bspw. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 50 EUR Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (bspw. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Kunde wird deshalb gebeten, auf die korrekte Schreibweise der Namen der Reiseteilnehmer zu achten.

10.2 Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (bspw. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.

10.3 Änderungen nach den in Ziffer 10.1 genannten Fristen (bspw. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 9.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts von gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 9.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

10.4 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

10.5 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

10.6 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 15 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (bspw. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

10.7 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Kunde, bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

 

11 Reiseversicherungen

11.1 Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Der Kunde sollte hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen beachten.

11.2 Einzelheiten zum Versicherungsschutz können vom Kunden über den Reiseveranstalter oder bei Buchung über einen Reisevermittler dort erfragt werden. Eine Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 EUR oder die Prämie je Person einen Betrag von 200 EUR nicht übersteigen und die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Reisedienstleistung für die Dauer von höchstens 3 Monaten darstellt.

 

12 Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter

12.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

12.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Kunden). Der Reiseveranstalter informiert den Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

12.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

 

13 Beistand, Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

13.1 Der Reiseveranstalter ist nach § 651q BGB verpflichtet, dem Reisenden bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise durch Bereitstellung geeigneter Informationen Beistand zu gewähren und zu unterstützen. Dies erfolgt zumeist durch den Reiseleiter oder die örtlichen Vertreter des Reiseveranstalters, deren Kontaktdaten den Reiseunterlagen entnommen werden können. Im Übrigen kann sich der Reisende zur Einforderung von Beistandsleistungen auch direkt an den Reiseveranstalter unter den im Abspann zu diesen ARB genannten Kontaktdaten wenden.

13.2 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

13.3 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

13.4 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.

13.5 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Im eigenen Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird Textform empfohlen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

13.6 Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

 

14 Schadensersatz, Haftungsbeschränkungen

14.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Der Reisende kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

14.2 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

14.3 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (deliktische Schadensersatzansprüche), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

14.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

14.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

14.6 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

14.7 Soweit die Reiseunterlagen eine Bahnfahrkarte wie bspw. Rail & Fly oder RIT der Deutschen Bahn enthalten, erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

14.8 Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen bzw. Schiffsanleger selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Reiseveranstalters.

14.9 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

14.10 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung des Reiseveranstalters im Sinne der Ziffer 13.1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 13.1 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. der zuständige Ansprechpartner nicht erreichbar, hat sich der Reisende an den Leistungsträger (bspw. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), den Reiseveranstalter unter den im Abspann zu diesen ARB aufgeführten Kontaktdaten, bzw. an dessen örtliche Vertretung oder den Reisevermittler zu wenden. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen findet der Kunde auch in seinen Reiseunterlagen.

14.11 Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

14.12 Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.

14.13 Reiseleiter und örtliche Vertretung sind nicht berechtigt, Ansprüche für den Reiseveranstalter anzuerkennen.

 

15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.

15.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen ist mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen zu rechnen.

15.4 Der Kunde kann den vorvertraglichen Informationen entnehmen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Der Kunde hat darauf zu achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Reisende sollte sich deshalb genau hierüber informieren und die Vorschriften unbedingt beachten.

15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern der Reisende aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehrt. Entsprechende Hinweise sind den vorvertraglichen Informationen zu entnehmen. Der Kunde sollte sich hierzu erforderlichenfalls mit Fragen zu Einzelheiten an den Reiseveranstalter oder bei Buchung über einen Reisevermittler an diesen wenden.

15.7 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der Kunde im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

 

16 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Kunde in den im Internet veröffentlichten Hinweisen des Reiseveranstalters zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung).

 

17 Verbraucherstreitbeilegung, ODR-Plattform und Abtretung

17.1 Der Reiseveranstalter unterwirft sich nicht einer alternativen Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

17.2 Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können vom Kunden unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show abgerufen werden.

17.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

 

18 Evtl. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages nicht berührt.

 

Diese Reisebedingungen gelten für den

Reiseveranstalter: Uelzener Reisebüro Eichmann GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Dieter K. Eichmann, Dipl.-Kffr. Silja Eichmann-Bartels

Bahnhofstr. 31

29525 Uelzen

Telefon: +49 (0) 581 – 900 60

Telefax: +49 (0) 581 – 900 625

E-Mail: uelzen1@first-reisebuero.de

Handelsregister:Lüneburg HRA 200104

Stand: Juli 2018