
NEWS ZUR INSOLVENZ VON THOMAS COOK !!!
Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende
Die Bundesregierung hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt (siehe Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. Dezember 2019).
Im Gegenzug wird sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lassen, diese Ansprüche konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.
Die betroffenen Pauschalreisenden können sich auf dem Thomas Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Sie können hierzu ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen.

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