
Einreisebestimmungen Kanada
für deutsche Staatsangehörige
eTA Canada – visum nach Kanada
Die Länder von Nordamerika sind immer mehr ein beliebtes Reiseziel vieler Menschen. Wenn Sie als deutscher Staatsbürger nach Kanada reisen, so ist dabei daran zu erinnern, dass sie über eTA Canada (electronic Travel Authorization) verfügen müssen. Dieses Dokument ist ein elektronisches Visum, welches die Einreise nach Kanada ermöglicht.
Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist dies nicht erforderlich.
Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung kann seit 01.08.2015 im Vorfeld der Flugreise nur online über folgenden Link der Webseite der kanadischen Regierung erfolgen:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.
Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings eine deutsche Ausfüllhilfe unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf
Im Antragsformular sind neben Personal- und Passdaten auch Informationen zur Reise anzugeben. Im Regelfall erhalten Antragsteller innerhalb weniger Minuten eine
elektronische Mitteilung über die Erteilung/Nichterteilung der Einreisegenehmigung. In Fällen, die einer weitergehenden Prüfung bedürfen, erhält der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Mitteilung von CIC.
Gebühren und Gültigkeitsdauer
Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD zu entrichten. Für Reisende, die eine Arbeits- oder Studienerlaubnis für Kanada beantragen, entfällt eine zusätzliche Gebühr für das eTA-Verfahren.
Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern im Büro zur Verfügung.

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