
Was darf eigentlich in's Handgepäck?
Die aktuelle EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der EU abfliegen oder ankommen, unabhängig von deren Ziel- oder Abflugort.
Flüssigkeiten an Bord:
Durch die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs wird die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mitnehmen dürfen, beschränkt. Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden.
Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist dabei nur ein Plastikbeutel gestattet.
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Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
Es gibt keinen vordefinierten Standard-Plastikbeutel. Der entsprechende 1-Liter-Plastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Da sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten, empfiehlt es sich, sich diese Vorab zu beschaffen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.
Ausnahmen
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Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
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Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden.



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